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Häufige Fragen
Alles Wichtige zu Kosten, Förderung, Gebäudeenergiegesetz, Ablauf und Fristen. Die Angaben sind allgemein gehalten; für Ihr Gebäude prüfen wir die aktuellen Regeln im Gespräch.
Stand: Oktober 2026
58 von 58 Fragen
Kosten
Honorar, Zuschuss und Eigenanteil.
Was kostet mich der iSFP nach Förderung?
Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt unser Festpreis 1.490 €. Das BAFA bezuschusst die Beratung mit 50 % bis zu 650 €, sodass Ihr Eigenanteil bei 840 € liegt. Für Mehrfamilienhäuser nennen wir den Festpreis im Gespräch.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Energieberatung?
Das BAFA bezuschusst die Beratung mit 50 % des Honorars bis zu einer Höchstgrenze: aktuell bis 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis 850 € für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten. Die maßgeblichen Werte nennt das aktuelle BAFA-Merkblatt, wir rechnen sie in Ihrem Ergebnis aus.
Warum arbeiten Sie mit einem Festpreis?
Weil Sie vorher wissen sollen, was auf Sie zukommt. Das Honorar steht für Ihren Gebäudetyp fest und hängt nicht davon ab, wie lange wir vor Ort sind. Die Höhe sehen Sie auf Ihrer Ergebnisseite.
Was kostet die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen?
Der Fahrplan gibt Ihnen eine Orientierung, in welcher Größenordnung die Maßnahmen liegen. Verbindliche Preise erhalten Sie erst von Handwerksbetrieben über Angebote. Wir helfen Ihnen gern, die Angebote einzuordnen.
Was kostet der iSFP für ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus?
Der Festpreis beträgt 1.490 €. Nach dem Zuschuss des BAFA (50 %, höchstens 650 €) bleiben 840 € Eigenanteil. Das gilt gleichermaßen für Reihen- und Doppelhäuser.
Was kostet der iSFP für ein Mehrfamilienhaus?
Der Festpreis hängt von der Zahl der Wohneinheiten ab und wird im Gespräch genannt. Für Gebäude ab 3 Wohneinheiten liegt die Höchstgrenze des Zuschusses höher (aktuell 850 €).
Ist der Festpreis wirklich der Endpreis?
Der Festpreis gilt für den iSFP Ihres Gebäudes und steht vor dem Termin fest. Was genau enthalten ist, steht im Vertrag, den Sie vor dem Vor-Ort-Termin erhalten. Unvorhergesehene Zusatzkosten gehören nicht zu unserem Angebot.
Gibt es neben dem Zuschuss weitere Förderungen oder steuerliche Vorteile?
Teilweise gibt es zusätzliche Programme von Land, Kommune oder Energieversorgern. Alternativ kann bei selbst genutztem Wohneigentum unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Förderung infrage kommen. Dieselbe Maßnahme lässt sich nicht doppelt fördern. Für steuerliche Fragen empfehlen wir die Rücksprache mit einer Steuerberatung.
Förderung
BAFA, KfW und BEG: was gefördert wird und wie.
Lohnt sich der iSFP nach der BEG-Reform noch?
In vielen Fällen ja. Nach den Regeln seit 21.07.2026 sind bei Einzelmaßnahmen ohne Fahrplan bis zu 30.000 € je Wohneinheit und Jahr förderfähig, mit Fahrplan bis zu 60.000 €. Der iSFP-Bonus von 5 % gilt für den Teil über 30.000 €. Wer größere Maßnahmen plant, profitiert also deutlich; bei kleineren Vorhaben bringt der Plan vor allem die richtige Reihenfolge. Was für Ihr Haus gilt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Muss ich die Maßnahmen umsetzen?
Nein. Der Sanierungsfahrplan ist eine Entscheidungsgrundlage. Sie bestimmen, ob und wann Sie welche Maßnahme umsetzen.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist ein Plan für Ihr Gebäude. Er zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, wie sie zusammenpassen und welche Förderung infrage kommt. Er besteht aus einem Fahrplan mit Maßnahmenpaketen und einer verständlichen Zusammenfassung für Sie als Eigentümer.
Wer bekommt Förderung für die Energieberatung?
Antragsberechtigt sind in der Regel Eigentümer von Wohngebäuden, auch Eigentümergemeinschaften. Bei Mietern, Kaufinteressenten und gemischt genutzten Gebäuden hängt es vom Einzelfall und vom aktuellen Merkblatt ab. Das klären wir im Telefonat, bevor Kosten entstehen.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude, also den iSFP. Für die Sanierungsmaßnahmen selbst ist je nach Maßnahme das BAFA oder die KfW zuständig. Welche Stelle für Ihre Maßnahme gilt, zeigt Ihr Fahrplan.
Was ist der iSFP-Bonus?
Mit einem iSFP können bei bestimmten Einzelmaßnahmen zusätzliche Fördervorteile entstehen, zum Beispiel ein höherer förderfähiger Kostenrahmen. Die genauen Sätze ändern sich, deshalb nennen wir sie Ihnen im Beratungsgespräch auf Basis der aktuellen Regeln.
Kann ich auch ohne iSFP Förderung für Sanierungsmaßnahmen bekommen?
Ja, viele Maßnahmen sind auch ohne Fahrplan förderfähig. Ohne iSFP fehlen aber die zusätzlichen Vorteile, und die Maßnahmen sind nicht aufeinander abgestimmt.
Wie lange gilt ein Sanierungsfahrplan?
Der Fahrplan bleibt eine Planungsgrundlage für Ihr Gebäude. Nach größeren Veränderungen am Haus oder bei geänderten Förderregeln lohnt es sich, ihn gemeinsam zu überprüfen.
Ist die Förderung für den iSFP in ganz Deutschland gleich?
Die Bundesförderung über das BAFA gilt bundesweit und ist in allen Städten gleich. Zusätzliche Programme von Ländern, Kommunen oder Energieversorgern unterscheiden sich dagegen von Ort zu Ort.
Gibt es im Landkreis Gießen zusätzliche Förderung für den iSFP?
Ja, über das „Klimageld" des Landkreises Gießen. Es stockt den BAFA-Zuschuss für den Sanierungsfahrplan auf bis zu 100 % des Honorars auf, um höchstens 350 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 450 € bei Häusern mit bis zu drei Wohneinheiten. Bei unserem Festpreis sinkt Ihr Eigenanteil damit von 840 € auf 490 €. Voraussetzungen: Das Haus liegt im Landkreis Gießen und war bis Ende 2008 fertiggestellt, und Sie stellen den Antrag beim Landkreis, bevor Sie uns beauftragen. Die Mittel für 2026 sind laut Landkreis bereits ausgeschöpft; neue Anträge sind voraussichtlich erst wieder im Folgejahr möglich. Wenn Sie das Klimageld nutzen möchten, buchen Sie bitte zuerst das kostenlose Telefonat – wir besprechen dann die Reihenfolge.
Kann ich die Förderung auch nutzen, wenn ich ein Haus gekauft oder geerbt habe?
Grundsätzlich ja, wenn Sie Eigentümer sind. Gerade nach einem Kauf oder Erbe lohnt sich ein Fahrplan, weil er die ersten Schritte ordnet. Ob Besonderheiten gelten, klären wir vor dem Antrag.
Wird auch eine Eigentümergemeinschaft (WEG) gefördert?
Ja, auch Eigentümergemeinschaften können eine geförderte Beratung nutzen. Die Höchstgrenze des Zuschusses ist bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten höher. Wir erläutern Ihnen die Voraussetzungen im Gespräch.
Wie wird die Umsetzung der Maßnahmen gefördert?
Für Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Heizung gibt es Zuschüsse und Kredite. Welche Stelle zuständig ist und wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von Maßnahme und Zeitpunkt ab. Ihr Fahrplan weist das für jede Maßnahme aus.
GEG
Das Gebäudeenergiegesetz und was es für Eigentümer bedeutet.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das GEG legt bundesweit Anforderungen an den Energiebedarf von Gebäuden und an Heizungsanlagen fest. Es fasst frühere Regelungen zusammen und gilt für Neubauten ebenso wie in Teilen für den Gebäudebestand.
Muss ich mein Haus nach dem GEG sanieren?
Eine allgemeine Pflicht zur Komplettsanierung gibt es nicht. Es gibt aber einzelne Nachrüstpflichten, zum Beispiel für die Dämmung oberster Geschossdecken oder für sehr alte Heizkessel, mit Ausnahmen. Besonders beim Eigentümerwechsel gelten Fristen, die wir mit Ihnen prüfen.
Was gilt für neue Heizungen?
Neue Heizungen sollen nach dem GEG in der Regel einen hohen Anteil erneuerbarer Energien nutzen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, die auch von der kommunalen Wärmeplanung abhängen. Die Regeln werden politisch weiterentwickelt, deshalb prüfen wir den aktuellen Stand für Ihr Vorhaben.
Ersetzt der Sanierungsfahrplan den Energieausweis?
Nein. Der Energieausweis ist ein eigenes Dokument, das zum Beispiel beim Verkauf oder bei der Vermietung vorgelegt werden muss. Der iSFP ist ein Planungsinstrument für die Sanierung.
Erfüllt der iSFP die Anforderungen des GEG?
Der Fahrplan ist ein Plan und keine Umsetzung. Er zeigt aber, mit welchen Maßnahmen Sie die Anforderungen des GEG sinnvoll erfüllen oder übertreffen können.
Brauche ich zusätzlich zum iSFP einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist vor allem beim Verkauf oder bei der Vermietung gefragt. Der iSFP ersetzt ihn nicht und umgekehrt. Wenn Sie beides brauchen, sprechen Sie uns an, wir stimmen die Unterlagen aufeinander ab.
Welche Pflichten gelten nach dem GEG beim Hauskauf?
Beim Eigentümerwechsel können Nachrüstpflichten greifen, zum Beispiel für die Dämmung bestimmter Bauteile oder für sehr alte Heizkessel. Dafür gelten Fristen ab dem Eigentumsübergang. Wir prüfen mit Ihnen, was für Ihr Haus zutrifft.
Was gilt, wenn meine Heizung kaputtgeht?
Für den Fall eines Defekts gibt es Übergangsregeln. Entscheiden Sie bitte nicht übereilt: Ein kurzes Gespräch klärt, welche Lösung zu Ihrem Haus, den Regeln und der Förderung passt.
Gilt das GEG auch für denkmalgeschützte Gebäude?
Für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gibt es Ausnahmen und Erleichterungen. Welche im Einzelfall greifen, hängt vom Gebäude und von der Denkmalbehörde ab. Wir beziehen das in Ihren Fahrplan ein.
Ablauf & Dauer
Vom Förder-Check bis zum fertigen Fahrplan.
Wie lange dauert es?
Der Förder-Check dauert etwa drei Minuten. Nach dem Vor-Ort-Termin erstellen wir Ihren Fahrplan und erläutern ihn Ihnen persönlich. Den genauen Zeitplan stimmen wir mit Ihnen ab.
Wie läuft die Beratung Schritt für Schritt ab?
Erst der Förder-Check, dann ein Termin: ein kurzes Telefonat oder direkt der Vor-Ort-Termin. Vor Ort nehmen wir Ihr Gebäude auf, im Beratungsgespräch klären wir Ihre Ziele, danach erstellen wir den Fahrplan und erläutern ihn Ihnen persönlich.
Wann bekomme ich meinen Fahrplan?
Nach dem Vor-Ort-Termin erstellen wir den Fahrplan und vereinbaren die persönliche Übergabe. Den Zeitplan stimmen wir mit Ihnen ab, er hängt vom Gebäude und den Unterlagen ab.
Wann findet der Vor-Ort-Termin frühestens statt?
Zwischen Buchung und Termin liegt ein Vorlauf, in dem Vertrag, Förderantrag und Unterlagen vorbereitet werden. Welche Termine buchbar sind, sehen Sie im Kalender auf Ihrer Ergebnisseite.
Kann ich zuerst telefonisch mit Ihnen sprechen?
Ja. Auf Ihrer Ergebnisseite können Sie ein kurzes, kostenloses Telefonat buchen. Wir klären offene Fragen, bevor Sie sich für einen Vor-Ort-Termin entscheiden.
Kann ich mit Maßnahmen schon vor dem Fahrplan beginnen?
Das sollten Sie nicht, ohne vorher mit uns zu sprechen. Förderanträge müssen in der Regel vor dem Beginn einer Maßnahme gestellt werden. Wer zu früh beginnt, kann die Förderung verlieren.
Wie buche ich einen Termin?
Direkt auf der Website: Erst den Förder-Check ausfüllen, dann auf Ihrer Ergebnisseite im Kalender einen Telefontermin oder Vor-Ort-Termin wählen. Ihre Daten sind schon vorausgefüllt.
Was passiert, wenn kein Termin passt?
Unter dem Kalender können Sie Ihre Wunschzeit hinterlassen. Wir melden uns und finden gemeinsam einen Termin.
Vor-Ort-Termin
Was beim Termin passiert und was Sie vorbereiten.
Muss wirklich jemand vorbeikommen?
Ja. Für einen belastbaren Sanierungsfahrplan nehmen wir Ihr Gebäude vor Ort auf: Bauteile, Heizung, Dach und Keller. Das dauert etwa drei Stunden.
Wie lange dauert der Vor-Ort-Termin?
Rechnen Sie mit etwa drei Stunden. Bei größeren Gebäuden kann es länger dauern, das sprechen wir bei der Terminvereinbarung ab.
Was wird beim Vor-Ort-Termin untersucht?
Wir erfassen Dach, Außenwände, Fenster, Kellerdecke, Heizung, Warmwasser und Lüftung, messen auf und fotografieren. Daraus entsteht die Datenbasis für die Berechnung Ihres Fahrplans.
Welche Unterlagen soll ich bereithalten?
Hilfreich sind Grundrisse und Schnitte, der Energieausweis, Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre und das Schornsteinfegerprotokoll. Was nicht vorhanden ist, klären wir vor Ort. Nach der Buchung können Sie Unterlagen bequem hochladen.
Muss ich beim Termin selbst dabei sein?
Es muss jemand dabei sein, der Zugang zu allen Räumen ermöglichen kann, und der möglichst Auskunft zum Gebäude geben kann: Keller, Heizungsraum, Dachboden und die Wohnräume.
In welchen Regionen kommen Sie vorbei?
Wir sind in diesen Regionen unterwegs: Gießen und Umgebung, Rhein-Main, Außenring (Kassel, Fulda, Koblenz, Siegen), Weiteres Umland. Ob Ihr Gebäude dazu gehört, prüft der Förder-Check anhand Ihrer Postleitzahl.
Kann die Übergabe auch per Telefon oder Video stattfinden?
Ja. Die Besprechung des fertigen Fahrplans können wir vor Ort, per Telefon oder per Video machen. Die Gebäudeaufnahme selbst findet immer vor Ort statt.
Kommen Sie auch in meine Stadt?
Wir sind rund um Gießen unterwegs, von Rhein-Main über Kassel und Fulda bis Koblenz, Siegen und darüber hinaus. Ob Ihre Adresse dazugehört, zeigt der Förder-Check; die Orte finden Sie unter Einsatzgebiet.
Fallen für die Anfahrt zusätzliche Kosten an?
Was im Festpreis enthalten ist, steht im Vertrag, den Sie vor dem Termin erhalten. Sprechen Sie uns bei Fragen zur Anfahrt gern vorab an, am besten im kostenlosen Telefonat.
Fristen & Recht
Anträge, Fristen und Verträge.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Für die geförderte Beratung gilt: Der Antrag wird gestellt, bevor die Beratung beginnt. Für Sanierungsmaßnahmen gilt in der Regel dasselbe: erst Antrag, dann Beginn. Wir erklären Ihnen die Reihenfolge, damit keine Förderung verloren geht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Fristen gelten, steht im Bewilligungsbescheid und im aktuellen Merkblatt. Dazu gehören Fristen für die Beratung und für spätere Nachweise. Wir nennen Ihnen die für Sie geltenden Termine schriftlich.
Bin ich als Eigentümer verpflichtet, einen iSFP erstellen zu lassen?
Nein. Der iSFP ist freiwillig. Er ist ein Angebot, das Förderung und Planungssicherheit verbessern kann.
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Bei Verträgen, die online oder telefonisch mit Verbrauchern geschlossen werden, kann ein Widerrufsrecht bestehen. Die Einzelheiten stehen in den Vertragsunterlagen, die Sie vor dem Vor-Ort-Termin erhalten.
Sind Ihre Berater unabhängig?
Ja. Wir beraten herstellerneutral und verkaufen keine Heizungen, Fenster oder Dämmstoffe. Wir sind in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet, einer Voraussetzung für geförderte Beratungen.
Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse?
Verpasste Fristen können dazu führen, dass eine Förderung entfällt. Deshalb nennen wir Ihnen die wichtigen Termine schriftlich und erinnern Sie rechtzeitig. Bei Unsicherheit fragen Sie uns, bevor Sie handeln.
Wer ist für die Förderanträge verantwortlich?
Antragsteller ist in der Regel der Eigentümer. Wir erklären Ihnen die nötigen Schritte und unterstützen bei der Beratungsförderung. Verbindlich ist, was im Vertrag und im Bescheid steht.
Datenschutz
Wie wir mit Ihren Daten umgehen.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir verwenden Ihre Angaben nur, um Ihr Ergebnis zu erstellen und Sie zu Ihrem Termin zu kontaktieren. Der Kalender lädt erst, wenn Sie es möchten, und unsere Statistik arbeitet ohne Cookies. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Warum lädt der Kalender erst nach einem Klick?
Weil beim Laden des Kalenders Daten an den Terminanbieter übertragen werden. Das geschieht erst, wenn Sie es ausdrücklich wollen. So bleiben Sie in der Entscheidung.
Wie lange speichern Sie meine Daten?
Wir speichern Ihre Angaben, solange sie für Beratung und Vertrag gebraucht werden. Anfragen ohne Auftrag löschen wir spätestens 6 Monate nach dem letzten Kontakt, hochgeladene Unterlagen ohne Auftrag nach 6 Monaten. Für Rechnungen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Prüfen Sie in 3 Minuten, ob Ihr Haus förderfähig ist, oder schreiben Sie uns.
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